I. Schutzleitlinien
1) Allgemeine Hygienevorschriften
a) Grundsätzlich müssen alle involvierten und anwesenden Personen ihren eigenen Mund- Nasen-Schutz bei sich führen und im Störungsfall (z.B. bei Evakuierung, Brandfall, etc.) den Aufforderungen des Veranstalters bzw. des anwesenden Ordnungspersonals folgen, falls eigenes Ordnungspersonal für eine Veranstaltung eingesetzt wird.
b) Türen zu den jeweiligen Räumlichkeiten innerhalb des Veranstaltungsortes sind, soweit zulässig offen zu halten, so dass eine Virusübertragung über die Türklinken vermieden werden kann.
c) Der Veranstalter muss zusätzlich ausreichend Mund-Nasen-Schutz vorhalten und bei indi- viduellem Bedarf bereits beim Zugang zum Veranstaltungsort aushändigen.
d) Türklinken, Handläufe bei Treppenanlage, häufig genutzte Oberflächen sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
e) An sämtlichen Zu- und Ausgängen sind Spender mit Desinfektionsmittel gut sichtbar zu installieren. Darüber hinaus sind individuell mindestens ein Spender pro 50 Besucherin an neuralgischen Stellen innerhalb des Veranstaltungsortes vorzuhalten. In den Toilettenanlagen sind ebenfalls ausreichend Spender mit Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen. f) Sämtliche Handkontaktflächen sind vor Beginn der Veranstaltung desinfizierend zu reinigen (in Absprache mit dem Veranstaltungsort). g) Alle Mitarbeiterinnen desinfizieren vor Dienstbeginn die Hände. Alle Teilnehmenden und Besucher*innen desinfizieren sich im Rahmen der Erfassung.
i) Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist ständig einzuhalten.
2) Regeln für Mitwirkende
a) Durch eine Erfassung aller Mitwirkenden der verschiedenen Gewerke im Vorfeld sowie der lückenlosen, zeitlichen Erfassung der An- und Abwesenheiten am Veranstaltungsort müssen jederzeit alle an der Veranstaltung beteiligten Personen samt Kontaktdaten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten auch im Nachgang der Veranstaltung den Gesundheitsbehörden zugänglich gemacht werden können.
b) Eine Einweisung in die am Veranstaltungsort eingebrachten Hygieneschutzmaßnahmen, erforderlichen Verhaltensregeln sowie in Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner*in- nen wird – vor Ort in schriftlicher und visueller Form (barrierefrei) im Vorfeld beim Betreten des Veranstaltungsortes – gewährleistet.
c) Alle Mitwirkenden einer Veranstaltung werden über die Notwendigkeit des persönlichen Mitführens und etwaigen Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes informiert. Dieser ist innerhalb des Veranstaltungsortes jederzeit bei sich zu tragen und bei drohender Unterschreitung des Mindestabstandes zu tragen.
II. Dokumentation
a) Um mögliche Infektionsketten nachverfolgen und eingrenzen zu können, ist es erforderlich, dass alle Teilnehmerinnen und Besucherinnen bekannt und elektronisch mit ihren Kontakt- daten erfasst sind.
b) Diese Daten sind im Nachgang bei begründetem Bedarf unter Einhaltung des Datenschutzes den Gesundheitsbehörden zugänglich zu machen.
c) Die Dokumentation ist drei Wochen lang nach Abschluss der Veranstaltung aufzubewahren.
III. Räumlichkeiten
a) Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Teilnehmenden muss eingehalten werden können (das entspricht ca. 3,5 bis 4 qm / Person)
b) Die Räumlichkeit sollte möglichst ausreichend große Wasch- und Sanitärräume bieten
c) Mit dem Betreiber / Vermieter / Catering sollte geklärt, dass keine Bewirtungstheken ein- gerichtet werden.
d) Bei Bestuhlungsplänen sind entsprechend dimensionierte Sitz- und Durchgangsbreiten einzuplanen. Nach Möglichkeit sollte ein Bestuhlungsplan (mit und ohne Abstandsrege- lungen) erstellt werden.
e) Für eine ausreichende Belüftungsmöglichkeit ist zu sorgen.